Kosten & Finanzierung
Wer bezahlt was?
Kranken- und Pflegekasse teilen sich die Kosten der häuslichen Pflege. Wir bringen Licht in den Zahlen- und Papierdschungel.

Überblick
Zwei Kassen, klare Zuständigkeiten
Behandlungspflege → Krankenkasse
Verbandswechsel, Injektionen und andere ärztlich verordnete Leistungen übernimmt nach dem SGB V vollständig die Krankenkasse.
Grundpflege → Pflegekasse
Waschen, Anziehen und Co. zahlt die Pflegekasse nach dem SGB XI – bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades.
Eigenanteil oder Sozialamt
Liegen die Kosten über dem Höchstbetrag, trägt die Differenz der Kunde – oder nach vorherigem Antrag das Sozialamt.

Wir unterstützen Sie
Transparent von Anfang an
Welche Kosten entstehen, hängt von den vereinbarten und ärztlich verordneten Leistungen ab. In einem kostenlosen, persönlichen Beratungsgespräch rechnen wir gemeinsam durch, was die Kassen übernehmen und ob ein Eigenanteil bleibt.
Auch bei Verhandlungen mit den Kostenträgern stehen wir Ihnen gern zur Seite.
- Kostenlose Erstberatung
- Kostenvoranschlag vor Beginn der Pflege
- Hilfe bei Anträgen an Kassen und Sozialamt
Häufige Fragen
Fragen zu den Kosten
Die genauen Beträge ändern sich regelmäßig. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand.
Was kostet die Erstberatung?
Nichts. Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich – gern auch bei Ihnen zu Hause.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für Leistungen der Pflegekasse ja. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse auch ohne Pflegegrad. Beim Antrag helfen wir Ihnen.
Mit welchen Kassen rechnen Sie ab?
Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen und rechnen direkt mit ihnen ab.
Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?
Dann bleibt ein Eigenanteil. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt ihn nach Antrag das Sozialamt – wir beraten Sie dazu.

Kostenlos & unverbindlich
Lassen Sie sich kostenlos beraten
Wir beraten Sie gern persönlich – am Telefon, in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause.
