Leistungen
Zusätzliche Leistungen
Pflege ist mehr als Versorgung. Wir helfen Ihnen auch durch Anträge, Beratungstermine und Ausnahmesituationen.

Leistungsumfang
Wir kümmern uns um das Drumherum
Anträge & Behörden
- Anträge bei Kranken- und Pflegekassen
- Anträge bei Behörden
- Antrag auf einen Pflegegrad oder Höherstufung
Beratung
- Kostenlose, unverbindliche Beratung für Angehörige
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Sozialberatung durch unsere Sozialarbeiterin
Entlastung
- Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson (§ 39 SGB XI)
- Teilstationäre Pflege über unseren Kooperationspartner
Verständigung
- Dolmetscherdienste für Pflegekunden, die nicht Deutsch sprechen
Die Beratung zu Anträgen und Leistungen ist für unsere Pflegekunden und ihre Angehörigen kostenlos.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3?
Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege selbst organisiert, muss regelmäßig eine Beratung zu Hause nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Wir führen diese Besuche durch und geben Tipps für den Pflegealltag.
Was ist Verhinderungspflege?
Fällt die private Pflegeperson aus – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe –, übernehmen wir die Pflege vorübergehend. Die Pflegekasse zahlt dafür ein eigenes Budget.
Helfen Sie beim Antrag auf einen Pflegegrad?
Ja. Wir erklären den Ablauf, helfen beim Ausfüllen und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.

Kostenlos & unverbindlich
Sprechen Sie mit uns
Wir beraten Sie gern persönlich – am Telefon, in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause.
