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Leistungen

Zusätzliche Leistungen

Pflege ist mehr als Versorgung. Wir helfen Ihnen auch durch Anträge, Beratungstermine und Ausnahmesituationen.

Besprechung der Medikamente am Bett

Leistungsumfang

Wir kümmern uns um das Drumherum

Anträge & Behörden

  • Anträge bei Kranken- und Pflegekassen
  • Anträge bei Behörden
  • Antrag auf einen Pflegegrad oder Höherstufung

Beratung

  • Kostenlose, unverbindliche Beratung für Angehörige
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Sozialberatung durch unsere Sozialarbeiterin

Entlastung

  • Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson (§ 39 SGB XI)
  • Teilstationäre Pflege über unseren Kooperationspartner

Verständigung

  • Dolmetscherdienste für Pflegekunden, die nicht Deutsch sprechen

Die Beratung zu Anträgen und Leistungen ist für unsere Pflegekunden und ihre Angehörigen kostenlos.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3?

Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege selbst organisiert, muss regelmäßig eine Beratung zu Hause nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Wir führen diese Besuche durch und geben Tipps für den Pflegealltag.

Was ist Verhinderungspflege?

Fällt die private Pflegeperson aus – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe –, übernehmen wir die Pflege vorübergehend. Die Pflegekasse zahlt dafür ein eigenes Budget.

Helfen Sie beim Antrag auf einen Pflegegrad?

Ja. Wir erklären den Ablauf, helfen beim Ausfüllen und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.

Junge Hände halten die Hände eines älteren Menschen

Kostenlos & unverbindlich

Sprechen Sie mit uns

Wir beraten Sie gern persönlich – am Telefon, in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause.