
Angehörige leisten in Deutschland den größten Teil der Pflege. Damit sie dabei nicht selbst krank werden, gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von einer privaten Person gepflegt werden. Die Pflegekasse stellt dafür ein eigenes jährliches Budget bereit.
Wofür kann ich sie nutzen?
- Urlaub der Pflegeperson
- Krankheit oder Kur
- Stundenweise Auszeiten, z. B. für eigene Termine
Wie läuft das ab?
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit die Versorgung zu Hause. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – Sie müssen nichts vorstrecken.
Planen Sie Ihre Auszeit am besten frühzeitig mit uns. So lernt Ihr Angehöriger die Pflegekraft schon vorher kennen.
